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§ 3 - BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BMVgBeamtVZustAnO)

Artikel 1 A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4626 (Nr. 71)
Geltung ab 01.10.2021; FNA: 2030-14-230 Beamte
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§ 3 Weitere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung



Die Übertragung der in dieser Anordnung nicht genannten Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung einschließlich der Zahlung der Versorgungsbezüge richtet sich nach der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung in der jeweils geltenden Fassung.