Die
Coronavirus-Einreiseverordnung vom
28. September 2021 (BAnz AT 29.09.2021 V1) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Absatz 3 wird aufgehoben.
- 2.
- § 14 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen und werden die Wörter „des Jahres 2021" durch die Wörter „des 15. Januar 2022" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
V. v. 22.12.2021 BAnz AT 22.12.2021 V1