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Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (1. CoronaEinreiseVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.11.2021 BAnz AT 08.11.2021 V1; Geltung ab 09.11.2021
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Eingangsformel





Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. November 2021 CoronaEinreiseV § 4, § 14

Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021 (BAnz AT 29.09.2021 V1) wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Absatz 3 wird aufgehoben.

2.
§ 14 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen und werden die Wörter „des Jahres 2021" durch die Wörter „des 15. Januar 2022" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.


Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. November 2021.


Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Gesundheit

Jens Spahn

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