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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz)

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 IndMIsoPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IndMIsoPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 IndMIsoPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (vom 17.12.2019)
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu ...
§ 3 IndMIsoPrV Gliederung und Inhalt der Prüfung (vom 01.09.2009)
... Teil nach § 4, 2. den fachrichtungsspezifischen Teil nach § 5 , 3. den berufs- und arbeitspädagogischen Teil. (2) Die Prüfung ...
§ 7 IndMIsoPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: 1. die schriftlichen Prüfungen nach § 5 Absatz 2 bis 5 und 2. die mündliche Prüfung nach § 5 Absatz 6. Aus ... Prüfungen nach § 5 Absatz 2 bis 5 und 2. die mündliche Prüfung nach § 5 Absatz 6 . Aus den einzelnen Bewertungen wird als zusammengefasste Bewertung für ...
Anlage 2 IndMIsoPrV (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... und Bewertung mit Note, b) Benennung der schriftlichen Prüfung nach § 5 Absatz 2 und Bewertung mit Note, c) Benennung der schriftlichen Prüfung nach § 5 ... 5 Absatz 2 und Bewertung mit Note, c) Benennung der schriftlichen Prüfung nach § 5 Absatz 3 und Bewertung mit Note, d) Benennung der schriftlichen Prüfung nach § 5 ... 5 Absatz 3 und Bewertung mit Note, d) Benennung der schriftlichen Prüfung nach § 5 Absatz 4 und Bewertung mit Note, e) Benennung der schriftlichen Prüfung nach § 5 ... 5 Absatz 4 und Bewertung mit Note, e) Benennung der schriftlichen Prüfung nach § 5 Absatz 5 und Bewertung mit Note sowie f) Benennung der mündlichen Prüfung nach § ... 5 und Bewertung mit Note sowie f) Benennung der mündlichen Prüfung nach § 5 Absatz 6 und Bewertung mit Note, 3. die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 17 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz)
... Teil nach § 4, 2. den fachrichtungsspezifischen Teil nach § 5 , 3. den berufs- und arbeitspädagogischen Teil. (2) Die Prüfung ... Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet." 3. § 5 Absatz 10 wird wie folgt gefasst: „(10) Wurde in nicht mehr als einem der in ...