Änderung § 86 BinSchPersV vom 30.09.2022

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV am 30. September 2022 und Änderungshistorie der BinSchPersV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 86 BinSchPersV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.09.2022 geltenden Fassung
§ 86 BinSchPersV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.09.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518

(Textabschnitt unverändert)

§ 86 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas


(1) Das Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas ist fünf Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

(2) 1 Auf Antrag wird das Unionsbefähigungszeugnis von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt um fünf Jahre ab Antragstellung verlängert. 2 Hierfür müssen die Sachkundigen neben ihrer Identität nachweisen können, dass sie

1. auf einem Fahrzeug, das mit Flüssigerdgas betrieben wird, folgende Fahrzeit abgeleistet haben:

a) innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 180 Tage oder

b) innerhalb des letzten Jahres mindestens 90 Tage oder

(Text alte Fassung)

2. im Rahmen eines nach § 56 Absatz 1 zugelassenen Ausbildungsprogramms eine neue Prüfung nach § 47 Absatz 2 mit Erfolg abgelegt haben.

(Text neue Fassung)

2. im Rahmen eines nach § 56 zugelassenen Auffrischungslehrgangs eine neue Prüfung nach § 47 Absatz 2 mit Erfolg abgelegt haben.

(3) § 85 Absatz 3 gilt entsprechend.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed