interne Verweise§ 26 BinSchPersV Nachweis der Fahrzeiten (vom 14.04.2023) ... durch ein Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen nach § 11 Absatz 1 , auch in Verbindung mit den Absätzen 2 und 4, nachgewiesen werden. Die Fahrzeit ...
§ 120 BinSchPersV Ordnungswidrigkeiten (vom 30.09.2022) ... 10 Absatz 1 oder § 17 Absatz 1, 5 oder 6 tätig ist, 2. ohne Unionspatent nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 , ohne Zeugnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, oder ohne ... ist, 2. ohne Unionspatent nach § 11 Absatz 1 Nummer 1, ohne Zeugnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 , auch in Verbindung mit Absatz 3, oder ohne Berechtigung nach § 16 Absatz 1 ein Fahrzeug ...
Zitat in folgenden NormenFahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung (FahrSiLehrgZulV)
V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 125; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 14.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 193
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 3 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung ... Rheinschifffahrt nach der Rheinschiffspersonalverordnung erteilt worden ist." 6. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... über ein Rheinpatent verfügen muss, genügt ein Befähigungszeugnis nach § 11 Absatz 1 , auch in Verbindung mit den Absätzen 2 und 4, 2. soweit ein Besatzungsmitglied ... April 2023 geltenden Fassung zu erheben. (3) Befähigungszeugnisse im Sinne des § 11 Absatz 5 Satz 1 stehen bis zum 1. Mai 2025 auch ohne Feststellung durch das Bundesministerium für Digitales ... 1. Mai 2025 auch ohne Feststellung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nach § 11 Absatz 5 Satz 2 dem Behördenschifferzeugnis gleich." 44. § 140 wird wie folgt ...
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