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Zitierungen von § 49 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 50 BinSchPersV Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt (vom 30.09.2022)
... Informationen über neue Erkenntnisse zur Fahrgastsicherheit vermitteln. § 49 Absatz 2 bis 5 gilt ...
§ 56 BinSchPersV Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige (vom 30.09.2022)
... nach § 47, b) bei Sachkundigen für die Fahrgastschifffahrt den Vorgaben nach § 49 ; 2. die Ausbildungsziele, Lerninhalte, Methoden, eingesetzte Medien, Verfahren, auch ...
§ 85 BinSchPersV Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige (vom 14.04.2023)
...  1. die antragstellende Person a) die Abschlussprüfung des Lehrgangs nach § 49 Absatz 2 Satz 1 bestanden hat oder b) das nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 zugelassene ...
Anlage 19 BinSchPersV (zu § 49 Absatz 1) Befähigungsstandards für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
Anlage 20 BinSchPersV (zu § 49 Absatz 4 und 5) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... mindestens 80 Prozent der Prüfungsfragen richtig beantwortet hat." 27. § 49 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird im einleitenden Satzteil die Angabe ... gestrichen. bb) Dem Wortlaut wird folgender Satz angefügt: „ § 49 Absatz 2 bis 5 gilt entsprechend." b) Absatz 2 wird aufgehoben. 29. In § 52 wird ... 1. die antragstellende Person a) die Abschlussprüfung des Lehrgangs nach § 49 Absatz 2 Satz 1 bestanden hat oder b) das nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 zugelassene ...