Zitierungen von § 49 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 50 BinSchPersV Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt (vom 30.09.2022)
... Informationen über neue Erkenntnisse zur Fahrgastsicherheit vermitteln. § 49 Absatz 2 bis 5 gilt ...
§ 56 BinSchPersV Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige (vom 30.09.2022)
... nach § 47, b) bei Sachkundigen für die Fahrgastschifffahrt den Vorgaben nach § 49 ; 2. die Ausbildungsziele, Lerninhalte, Methoden, eingesetzte Medien, Verfahren, auch ...
§ 85 BinSchPersV Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige (vom 14.04.2023)
...  1. die antragstellende Person a) die Abschlussprüfung des Lehrgangs nach § 49 Absatz 2 Satz 1 bestanden hat oder b) das nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 zugelassene ...
Anlage 19 BinSchPersV (zu § 49 Absatz 1) Befähigungsstandards für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
Anlage 20 BinSchPersV (zu § 49 Absatz 4 und 5) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... mindestens 80 Prozent der Prüfungsfragen richtig beantwortet hat." 27. § 49 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird im einleitenden Satzteil die Angabe ... gestrichen. bb) Dem Wortlaut wird folgender Satz angefügt: „ § 49 Absatz 2 bis 5 gilt entsprechend." b) Absatz 2 wird aufgehoben. 29. In § 52 wird ... 1. die antragstellende Person a) die Abschlussprüfung des Lehrgangs nach § 49 Absatz 2 Satz 1 bestanden hat oder b) das nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 zugelassene ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed