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Zitierungen von § 49 BinSchPersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchPersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 50 BinSchPersV Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt (vom 30.09.2022)
... Informationen über neue Erkenntnisse zur Fahrgastsicherheit vermitteln. § 49 Absatz 2 bis 5 gilt ...
§ 56 BinSchPersV Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige (vom 30.09.2022)
... nach § 47, b) bei Sachkundigen für die Fahrgastschifffahrt den Vorgaben nach § 49 ; 2. die Ausbildungsziele, Lerninhalte, Methoden, eingesetzte Medien, Verfahren, auch ...
§ 85 BinSchPersV Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige (vom 14.04.2023)
... 1. die antragstellende Person a) die Abschlussprüfung des Lehrgangs nach § 49 Absatz 2 Satz 1 bestanden hat oder b) das nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 zugelassene ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... mindestens 80 Prozent der Prüfungsfragen richtig beantwortet hat." 27. § 49 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird im einleitenden Satzteil die Angabe ... gestrichen. bb) Dem Wortlaut wird folgender Satz angefügt: „ § 49 Absatz 2 bis 5 gilt entsprechend." b) Absatz 2 wird aufgehoben. 29. In § 52 wird ... 1. die antragstellende Person a) die Abschlussprüfung des Lehrgangs nach § 49 Absatz 2 Satz 1 bestanden hat oder b) das nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 zugelassene ...
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