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Zitierungen von § 26 Biokraft-NachV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 Biokraft-NachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Biokraft-NachV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 Biokraft-NachV Anerkannte Zertifizierungsstellen
... Zertifizierungsstellen: 1. Zertifizierungsstellen, solange und soweit sie nach § 26 Absatz 1 oder § 41 Absatz 1 anerkannt sind, 2. Zertifizierungsstellen nach § 39 und ...
§ 28 Biokraft-NachV Inhalt der Anerkennung
...  2. das Datum der Anerkennung und 3. Beschränkungen nach § 26 Absatz 5 ...
§ 30 Biokraft-NachV Widerruf der Anerkennung
... Anerkennung soll insbesondere widerrufen werden, wenn 1. eine Voraussetzung nach § 26 Absatz 1 nicht oder nicht mehr erfüllt ist oder 2. die Zertifizierungsstelle ihre Pflichten ...
§ 38 Biokraft-NachV Kontrollen und Maßnahmen
... überwacht die nach dieser Verordnung anerkannten Zertifizierungsstellen. § 26 Absatz 2 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden. (2) Die Beschäftigten sowie die ...
§ 41 Biokraft-NachV Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen
... vorläufig anerkennen, wenn eine abschließende Prüfung der Voraussetzungen nach § 26 Absatz 1 noch nicht möglich ist, die Voraussetzungen jedoch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ... sein werden. Bei der vorläufigen Anerkennung von Zertifizierungsstellen bleibt § 26 Absatz 1 Nummer 1, 4 und 5 unberührt. (2) Eine vorläufige Anerkennung ist auf zwölf Monate ...
§ 42 Biokraft-NachV Register Biokraftstoffe
... und zu verwenden: 1. Daten der Zertifizierungssysteme, 2. Daten nach den §§ 26 , 28 bis 30, 40 und 41 bezüglich der Zertifizierungsstellen, 3. Daten nach den ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Anlage BMELBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 19.07.2022)
... Anerkennung einer Zertifizierungsstelle nach § 28 BioSt-NachV, § 26 Biokraft-NachV 2.200 bis 11.000 3 Überwachung einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMEL
V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126
Artikel 3 Bio-NachAnpV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMEL
... 43 BioSt-NachV, § 43 Biokraft-NachV" wird durch die Angabe „§ 28 BioSt-NachV, § 26 Biokraft-NachV " ersetzt. 4. Nummer 7 wird Nummer 3 und die Angabe „§ 55 Absatz 1 ...
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