interne Verweise§ 30 Biokraft-NachV Widerruf der Anerkennung ... Anerkennung soll insbesondere widerrufen werden, wenn 1. eine Voraussetzung nach § 26 Absatz 1 nicht oder nicht mehr erfüllt ist oder 2. die Zertifizierungsstelle ihre Pflichten ...
§ 41 Biokraft-NachV Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen ... vorläufig anerkennen, wenn eine abschließende Prüfung der Voraussetzungen nach § 26 Absatz 1 noch nicht möglich ist, die Voraussetzungen jedoch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ... sein werden. Bei der vorläufigen Anerkennung von Zertifizierungsstellen bleibt § 26 Absatz 1 Nummer 1, 4 und 5 unberührt. (2) Eine vorläufige Anerkennung ist auf zwölf Monate ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMEL
V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126
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