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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben
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§ 3 - Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz (VkBkmG)
G. v. 30.01.1950 BGBl. S. 23; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 114-1 Verkündungswesen
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 114-1 Verkündungswesen
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§ 3 Verkündung von Verkehrstarifen
(1) Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur festgesetzten oder genehmigten Verkehrstarife einschließlich der Tarife der Spedition und Lagerei und der Abgabentarife der Schiffahrt können im Verkehrsblatt verkündet werden.
(2) Der volle Wortlaut des Tarifes braucht nicht verkündet zu werden, sofern die genaue Bezeichnung des Tarifes, seine letzte Änderung, die Bezugsquelle und das Datum des Inkrafttretens sowie bei einem befristeten Tarif das Datum des Außerkrafttretens verkündet werden.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich G. v. 11. Juni 2019 BGBl. I S. 754 m.W.v. 1. September 2019
Frühere Fassungen von § 3 VkBkmG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.09.2019 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich vom 11.06.2019 BGBl. I S. 754 |
aktuell vorher | 08.09.2015 | Artikel 10 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 |
aktuell vorher | 01.04.2012 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3044 |
aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 6 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
aktuell | vor 08.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 VkBkmG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VkBkmG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VkBkmG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich
G. v. 11.06.2019 BGBl. I S. 754
Artikel 3 BefREÄndG Änderung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes
... 1 Absatz 1 werden das Semikolon und der Satzteil nach dem Semikolon gestrichen. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Absatz 2 ...
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 1 BAnzDiG Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
... bleibt unberührt." 4. Der bisherige § 1 wird § 2 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 2 Verkündung von Rechtsverordnungen". b) Absatz 1 wird durch die folgenden ... der Bundesrepublik Deutschland -" werden gestrichen. 5. Der bisherige § 2 wird § 3 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt ... Teil ist bestimmt für 1. die Verkündung von Rechtsverordnungen nach § 2 Absatz 1; 2. sonstige amtliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Hinweise der ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 6 9. ZustAnpV Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen
... In § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen in ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 10 10. ZustAnpV Änderung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes
... (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 2 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die ...
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