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Artikel 10 - Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (1. BinSchUOuaÄndV k.a.Abk.)
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr kann den Wortlaut der Binnenschiffseichordnung in der vom 18. Januar 2022 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
... Grund des Artikels 10 der Verordnung vom 5. Januar 2022 (BGBl. I S. 2 ) wird nachstehend der Wortlaut der Binnenschiffseichordnung in der seit dem 18. Januar 2022 ...