Artikel 10 - Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (1. BinSchUOuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); Geltung ab 18.01.2022
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Artikel 10 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr kann den Wortlaut der Binnenschiffseichordnung in der vom 18. Januar 2022 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 10 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 1. BinSchUOuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BinSchUOuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung
B. v. 01.03.2022 BGBl. I S. 220; 1383
Bekanntmachung BinSchEONB
... Grund des Artikels 10 der Verordnung vom 5. Januar 2022 (BGBl. I S. 2 ) wird nachstehend der Wortlaut der Binnenschiffseichordnung in der seit dem 18. Januar 2022 ...


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