Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2024 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung zur Durchführung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (DVSUG)

V. v. 05.06.1986 BGBl. I S. 860; aufgehoben durch Artikel 72 Abs. 3 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 12.06.1986; FNA: 9510-17-1 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Abs. 3 und des § 8 Abs. 3 des Seeunfalluntersuchungsgesetzes vom 6. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2146) wird vom Bundesminister für Verkehr, auf Grund des § 22 Abs. 5 dieses Gesetzes wird vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen verordnet:



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