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Änderung Anlage DVSUG vom 01.10.2021

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Anlage DVSUG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung
Anlage DVSUG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 4 Abs. 126 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
(heute geltende Fassung) 

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Anlage (zu § 7) Gebührenverzeichnis


(Text neue Fassung)

Anlage (aufgehoben)


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Nr. | Gebührentatbestand/Rechtsgrundlage | Gebühr Euro

1 | Entzug einer Berechtigung im Sinne des § 39 Nummer 1 SUG oder Untersagung der Ausübung von Befugnissen hieraus (§ 50 Absatz 1, 2 und 4 SUG) | 250

2 | Entzug einer Fahrerlaubnis für Sportboote oder sonstige Fahrzeuge im Sinne des § 39 Nummer 2 SUG oder Untersagung der Ausübung von Befugnissen hieraus (§ 50 Absatz 1, 2 und 4 SUG) | 200

3 | Erfolgloser Widerspruch gegen die Anordnung der Herausgabe von für die Untersuchung erheblichen Unterlagen und Gegenständen (§ 47 Absatz 1 Satz 2 SUG) | 75



 
(heute geltende Fassung)