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Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung (1. MDVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Januar 2022.

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