1Artikel 1 Nummer 1 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
2Im Übrigen tritt diese Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Berichtigung der Zwölften Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
B. v. 22.02.2022 BGBl. I S. 308