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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes Digitale Rentenübersicht (RentÜGEGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz Digitale Rentenübersicht vom 11. Februar 2021 (BGBl. I S. 154) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Anlage zu Artikel 11 Nummer 28 ist in Anlage 2 auf Seite 3 den Wörtern „Des Weiteren sind beigefügt: ⑩ ⑪" die Angabe „⑫" anzufügen.
In der Anlage zu Artikel 11 Nummer 28 ist in Anlage 2 auf Seite 3 den Wörtern „Des Weiteren sind beigefügt: ⑩ ⑪" die Angabe „⑫" anzufügen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15219/a285757.htm