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Frühere Fassungen von § 16 GAPDZV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.12.2023 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 343 |
aktuell vorher | 02.12.2022 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 30.11.2022 BAnz AT 01.12.2022 V1 |
aktuell | vor 02.12.2022 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15222/al285792.htm