interne Verweise
Zitat in folgenden NormenGAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)
V. v. 07.12.2022 BGBl. I S. 2244; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
GAPInVeKoS-Verordnung (GAPInVeKoSV)
V. v. 19.12.2022 BAnz AT 19.12.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 156
§ 3 GAPInVeKoSV Landwirtschaftliche Parzelle ... und Brachstreifen, aus Blühflächen und Blühstreifen, aus Gehölzstreifen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung , aus Altgrasstreifen oder -flächen nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d des ...
§ 12 GAPInVeKoSV Besondere Angaben zu Agroforstsystemen ... im Sammelantrag eine landwirtschaftliche Fläche mit einem Agroforstsystem im Sinne des § 4 Absatz 2 und 3 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung angibt, hat er zusätzlich schlagbezogen 1. anzugeben, ob er Arten von in Anlage 1 ... Gehölzflächen betreffen, die am 31. Dezember 2022 einem Beseitigungsverbot nach den in § 4 Absatz 3 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung genannten Verordnungen unterlagen. (2) Der Betriebsinhaber hat im ersten Jahr, in dem ... mit einem Agroforstsystem angibt, dem Sammelantrag ein positiv geprüftes Nutzungskonzept nach § 4 Absatz 2 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung beizufügen, sofern das Nutzungskonzept der zuständigen Behörde nicht bereits ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVierte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 396
Artikel 1 4. GAPDZVÄndV ... Behörde als erteilt" ersetzt. d) Absatz 5 wird aufgehoben. 3. In § 4 Absatz 2 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „entsprechend eines durch die ...
Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
Artikel 1 2. GAPKondVÄndV ... ist § 3 Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland § 4 Anlage von Ersatzflächen bei genehmigter Umwandlung § 5 Frist für die ... Fläche und die Ersatzfläche nicht identisch sind," eingefügt. 3. In § 4 Absatz 3 werden nach den Wörtern „der antragstellenden Person steht" die Wörter ... Behörde setzt dem Begünstigten eine angemessene Frist zur Rückumwandlung. § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 gilt entsprechend." 18. Nach § 21 wird folgendes Kapitel 3 eingefügt: ...
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