Zitierungen von § 12 GAPDZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 GAPDZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPDZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

GAPInVeKoS-Verordnung (GAPInVeKoSV)
V. v. 19.12.2022 BAnz AT 19.12.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 156
§ 11 GAPInVeKoSV Flächenbezogene Angaben (vom 17.05.2024)
... Fassung, 8. landwirtschaftliche Flächen mit Agri-Photovoltaik-Anlagen im Sinne des § 12 Absatz 5 Satz 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung , 9. mit anderen Betriebsinhabern gemeinsam genutzte Flächen unter Angabe seines ... sofern geltend gemacht wird, dass es sich bei dieser Anlage um eine Agri-Photovoltaik-Anlage nach § 12 Absatz 5 Satz 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung handelt. Von dem Nachweis nach Satz 3 ist abzusehen, sofern ein weiterhin zutreffender ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 396
Artikel 1 4. GAPDZVÄndV
... sind, aber brachliegen." 5. In § 7 Absatz 8 Nummer 3 wird die Angabe „ § 12 Absatz 8" durch die Angabe „§ 12 Absatz 6" ersetzt. 6. § 12 ... § 7 Absatz 8 Nummer 3 wird die Angabe „§ 12 Absatz 8" durch die Angabe „ § 12 Absatz 6" ersetzt. 6. § 12 wird wie folgt geändert: a) ... 12 Absatz 8" durch die Angabe „§ 12 Absatz 6" ersetzt. 6. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
Artikel 1 2. GAPKondVÄndV
... 2 Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren § 11 Gebietskulisse § 12 Anbau von Paludikulturen § 12a Neuansaat, Neuanpflanzung und Rodung von ... die Angabe „§ 23" durch die Angabe „§ 26" ersetzt. 6. § 12 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Innerhalb der Gebietskulisse nach § 11 sind ... die Fläche für Direktzahlungen förderfähig ist." 7. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Neuansaat, Neuanpflanzung ...


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