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Zitierungen von § 2 UkraineAufenthÜV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 UkraineAufenthÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UkraineAufenthÜV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 UkraineAufenthÜV Titeleinholung im Bundesgebiet (vom 01.09.2022)
... erforderlicher Aufenthaltstitel kann von den in § 2 Absatz 1 und 2 genannten Ausländern im Bundesgebiet eingeholt werden. Die Befreiung nach § 2 ... 1 und 2 genannten Ausländern im Bundesgebiet eingeholt werden. Die Befreiung nach § 2 steht der Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
V. v. 28.11.2022 BAnz AT 30.11.2022 V1
Artikel 1 3. UkraineAufenthÜVÄndV
... (BAnz AT 26.08.2022 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „30. November 2022" durch die Angabe „31. Mai 2023" ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
V. v. 17.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 168
Artikel 1 5. UkraineAufenthÜVÄndV
... geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der ... Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben." 2. In § 2 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „4. März 2024" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
V. v. 24.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 138
Artikel 1 4. UkraineAufenthÜVÄndV
... (BAnz AT 30.11.2022 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „31. Mai 2023" durch die Angabe „4. März 2024" ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
V. v. 24.08.2022 BAnz AT 26.08.2022 V1
Artikel 1 2. UkraineAufenthÜVÄndV
... durch die Wörter „einen langfristigen Aufenthalt" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
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