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Zitierungen von § 18 GastroAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 GastroAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GastroAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33 GastroAusbV Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
... erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie nach § 18 Absatz 2 ist 1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Abschlussprüfung zum Fachmann ...
§ 34 GastroAusbV Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
... „Wirtschafts- und Sozialkunde" nach § 28 die Anforderungen nach § 18 ...
§ 48 GastroAusbV Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
... erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie nach § 18 Absatz 2 ist 1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Abschlussprüfung zum Fachmann ...
§ 49 GastroAusbV Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
... „Wirtschafts- und Sozialkunde" nach § 43 die Anforderungen nach § 18 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15256/v286134.htm