Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 18 GastroAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 GastroAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GastroAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 GastroAusbV Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
... erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie nach § 18 Absatz 2 ist 1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Abschlussprüfung zum Fachmann ...
§ 34 GastroAusbV Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
... „Wirtschafts- und Sozialkunde" nach § 28 die Anforderungen nach § 18  ...
§ 48 GastroAusbV Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
... erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie nach § 18 Absatz 2 ist 1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Abschlussprüfung zum Fachmann ...
§ 49 GastroAusbV Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
... „Wirtschafts- und Sozialkunde" nach § 43 die Anforderungen nach § 18  ...