Zitierungen von § 5 LTAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 LTAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LTAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 LTAusbV Prüfungsbereich „Zug- und Rangierfahrten durchführen"
... 2. Personenverkehr. Bei der Aufgabenstellung ist das Einsatzgebiet nach § 5 Absatz 5 zu berücksichtigen, in dem der Prüfling überwiegend ausgebildet wurde. ... 2. Personenverkehr. Bei der Aufgabenstellung ist das Einsatzgebiet nach § 5 Absatz 5 zu berücksichtigen, in dem der Prüfling überwiegend ausgebildet wurde. ...
Anlage LTAusbV (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport
... Sicherheitsrichtlinien für den Eisenbahnbetrieb anwenden ( § 5 Absatz 2 Nummer 1 ) a) die geschichtliche Entwicklung der Eisenbahn und des Eisenbahnbetriebs und ihre ... und ihre Aufgaben im Eisenbahnsystem verstehen und unterscheiden ( § 5 Absatz 2 Nummer 2 ) a) den Zusammenhang zwischen europäischen und nationalen gesetzlichen ... technischer Serviceeinrichtungen nach ihren Zwecken unterscheiden ( § 5 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Triebfahrzeuge, Wagen und Nebenfahrzeuge für den Personen- und ... und Fahrstraßen in ihrer Funktion beschreiben und unterscheiden ( § 5 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Signalsysteme sowie einzelne Anlagen und Tech- niken, auch nach ihrem ... beschreiben und unterscheiden, Zugbeeinflussungsanlagen bedienen ( § 5 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Zugbeeinflussungssysteme, deren Aufbau und deren Funktion beschreiben b) ... 4 6 Am Notfallmanagement mitwirken ( § 5 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Gefahrensituationen und Gefahren erkennen und beurteilen sowie Maßnahmen ... notwendigen Arbeitsmittel auf ihre Einsatzfähigkeit prüfen ( § 5 Absatz 3 Nummer 1 ) a) persönliche Schutzausrüstung auf ihre Funktions- fähigkeit und ... 2 Fahrzeuge vor und nach der Fahrt prüfen ( § 5 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Sichtprüfungen auf Schäden an Fahrzeugen durch- führen b) ... 3 Bremsen prüfen und bedienen ( § 5 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Arten von Bremsen unterscheiden, deren Bauteile zuordnen und ihre ... 4 Zug- und Rangierfahrten im Regelfall durchführen ( § 5 Absatz 3 Nummer 4 ) a) Fahrzeuge unter Beachtung unterschiedlicher Kup- peleinrichtungen kuppeln  ... und Rangierfahrten bei Abweichungen und Störungen durchführen ( § 5 Absatz 3 Nummer 5 ) a) Abweichungen und Störungen bei Rangierfahrten erkennen, beurteilen, ... sowie Planung innerhalb des Aufgabengebietes beschreiben ( § 5 Absatz 3 Nummer 6 ) a) Grundlagen der Einsatzplanung unter Berücksichti- gung von Fahr- und ... Güter transportieren und Personen befördern ( § 5 Absatz 3 Nummer 7 ) a) Beförderungsdokumente auf Vollständigkeit prüfen b) ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 5 Absatz 4 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 5 Absatz 4 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 5 Absatz 4 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- lastungen für ... 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 5 Absatz 4 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... Prozessen sowie an Qualitäts- und Sicherheitsmanagement- prozessen ( § 5 Absatz 4 Nummer 5 ) a) Aufträge annehmen, Auftragsabwicklungen planen und mit vor- und ... betrieblicher und technischer Kommunikation sowie von Kundenkommunikation ( § 5 Absatz 4 Nummer 6 ) a) Einrichtungen des Zug- und Rangierfunks sowie andere Kommunikationseinrichtungen ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed