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Zitierungen von § 5 BMeldDigiV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BMeldDigiV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMeldDigiV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BMeldDigiV Identifikation der betroffenen Person
... Zum Zweck der Durchführung der angebotenen Dienste nach den §§ 5 bis 10 ist die betroffene Person anhand eines elektronischen Identifizierungsmittels auf dem ... die Verwaltungsportale zusammen mit den Datenabrufen oder den übermittelten Daten nach den §§ 5 bis 10 an die Meldebehörde zusätzlich folgende Daten: ...
§ 6 BMeldDigiV Meldedatensatz zum Abruf
... für die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde die Daten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 abrufen. § 5 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt ... Meldebehörde die Daten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 abrufen. § 5 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen
V. v. 22.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 23
Artikel 4 NamSchrBV Änderung der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung
... die Angabe „0101 bis 0102," durch die Angabe „0101a," ersetzt. 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe ...
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