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Änderungen durch Verordnung zur Bestimmung von Inhalt, Form und Verfahren von Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem Verwaltungsportal zur Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzesm.W.v. (verkündet) | ändert | die Vorschriften ... (Synopse/Diff) | der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | |||
01.05.2022 | Artikel 1 | (Inkrafttreten) | Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung (BMeldDigiV) |
Artikel 2 | Synopse gesamt oder einzeln für § 1, § 3, § 4, § 8 | Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV) | |
Artikel 3 | Synopse gesamt oder einzeln für § 1, § 3, § 10 | Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV) |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15306/l.htm