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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Regelung der Gefahrenabwehr in den bundeseigenen Schleusenanlagen im Nord-Ostsee-Kanal und zur Änderung der BMVI-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 NOK-GefAbwVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NOK-GefAbwVEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel NOK-GefAbwVEV 1)
... des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154): --- 1) Artikel 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments ...
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