Änderungen an Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 01.07.2024Artikel 1Artikel 5 EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz
vom 30. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 173)


Änderungen durch Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 01.07.2024Artikel 1§ 307i (neu)Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
Artikel 2§ 99a (neu)Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
 01.01.2023Artikel 1Synopse gesamt oder einzeln für
§ 287, § 287a
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
 01.10.2022Artikel 1§ 154Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
 01.07.2022Artikel 1Synopse gesamt oder einzeln für
§ 68, § 154, § 255a, § 255e, § 255g, § 255h (neu), § 255i (neu), § 255j (neu)
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
Artikel 3(Inkrafttreten)Rentenwertbestimmungsgesetz 2022 (RWBestG 2022)
Artikel 3a§ 34aKünstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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