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Zitierungen von § 37 MntDBwVVDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 MntDBwVVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MntDBwVVDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 89 MntDBwVVDV Verhinderung
... ganz oder teilweise an der Erbringung einer Prüfungsleistung gehindert, gilt § 37 entsprechend. (2) Ist eine Anwärterin oder ein Anwärter an der Teilnahme an ... an der Teilnahme an der schriftlichen oder mündlichen Laufbahnprüfung gehindert, gilt § 37 entsprechend mit der Maßgabe, dass das Prüfungsamt an die Stelle des Bildungszentrums ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15411/v288312.htm