Änderungen an Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 20.05.2024§ 6a (neu)Artikel 12 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151)
 16.05.2024§ 6Artikel 12 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151)
 03.08.2023Synopse gesamt oder einzeln für
§ 3, Anlage
Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202)
 07.07.2023Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2, § 3, § 4, § 5, § 7, Anlage 1, Anlage 2
Artikel 3 Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176)
 29.03.2023Synopse gesamt oder einzeln für
§ 6 (neu), § 6
Artikel 13 Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)
 01.02.2023
Synopse
gesamt
Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2, § 4, § 5, § 6
Artikel 5 Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6)
(Inkrafttreten)Artikel 1 Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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