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Berichtigung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung (BinSchEONBB k.a.Abk.)
Berichtigung
Berichtigung ändert mWv. 18. Januar 2022 BinSchEONB BinSchEO § 17, § 18, § 21, § 31, § 32, § 36, § 38, § 40
In der Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung vom 1. März 2022 (BGBl. I S. 220) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- § 17 ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- In Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 ist das Wort „befindet" durch das Wort „befinden" zu ersetzen.
- b)
- In Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 sind die Wörter „vom Hundert" durch die Angabe „v. H." zu ersetzen.
- c)
- In Absatz 2 Satz 2 ist die Angabe „vom Hundert" durch die Angabe „v. H." zu ersetzen.
- 2.
- In § 18 Absatz 1 sind die Wörter „höchst zulässigen" durch das Wort „höchstzulässigen" zu ersetzen.
- 3.
- In § 21 Absatz 3 Satz 2 sind die Wörter „der hinteren Eichmarke" durch die Wörter „den hinteren Eichmarken" zu ersetzen.
- 4.
- In § 31 Absatz 1 Satz 5 ist das Wort „zur" durch das Wort „zu" zu ersetzen.
- 5.
- § 32 Absatz 2 ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- Die Wörter „zugrunde zu legen" sind durch die Wörter „zugrundezulegen" zu ersetzen.
- b)
- Im ersten Anstrich wird nach der Angabe „0,35" ein Komma angefügt.
- 6.
- In § 36 Absatz 3 ist das Wort „Schiffseichamtes" durch das Wort „Schiffeichamtes" zu ersetzen.
- 7.
- In § 38 Absatz 4 Satz 4 sind die Wörter „bekannt gemacht" durch das Wort „bekanntgemacht" zu ersetzen.
- 8.
- In § 40 Absatz 2 Satz 2 sind die Wörter „bekannt gemacht" durch das Wort „bekanntgemacht" zu ersetzen.
- 9.
- Im Inhaltsverzeichnis der Anlagen zur Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (BinSchEO) ist nach jeder Nummer der Aufzählung der Anlage ein Doppelpunkt anzufügen.
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