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Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung (BinSchEONBB k.a.Abk.)

B. v. 26.07.2022 BGBl. I S. 1384 (Nr. 29); Geltung ab 18.01.2022

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 18. Januar 2022 BinSchEONB BinSchEO § 17, § 18, § 21, § 31, § 32, § 36, § 38, § 40

In der Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung vom 1. März 2022 (BGBl. I S. 220) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:

1.
§ 17 ist wie folgt zu berichtigen:

a)
In Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 ist das Wort „befindet" durch das Wort „befinden" zu ersetzen.

b)
In Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 sind die Wörter „vom Hundert" durch die Angabe „v. H." zu ersetzen.

c)
In Absatz 2 Satz 2 ist die Angabe „vom Hundert" durch die Angabe „v. H." zu ersetzen.

2.
In § 18 Absatz 1 sind die Wörter „höchst zulässigen" durch das Wort „höchstzulässigen" zu ersetzen.

3.
In § 21 Absatz 3 Satz 2 sind die Wörter „der hinteren Eichmarke" durch die Wörter „den hinteren Eichmarken" zu ersetzen.

4.
In § 31 Absatz 1 Satz 5 ist das Wort „zur" durch das Wort „zu" zu ersetzen.

5.
§ 32 Absatz 2 ist wie folgt zu berichtigen:

a)
Die Wörter „zugrunde zu legen" sind durch die Wörter „zugrundezulegen" zu ersetzen.

b)
Im ersten Anstrich wird nach der Angabe „0,35" ein Komma angefügt.

6.
In § 36 Absatz 3 ist das Wort „Schiffseichamtes" durch das Wort „Schiffeichamtes" zu ersetzen.

7.
In § 38 Absatz 4 Satz 4 sind die Wörter „bekannt gemacht" durch das Wort „bekanntgemacht" zu ersetzen.

8.
In § 40 Absatz 2 Satz 2 sind die Wörter „bekannt gemacht" durch das Wort „bekanntgemacht" zu ersetzen.

9.
Im Inhaltsverzeichnis der Anlagen zur Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (BinSchEO) ist nach jeder Nummer der Aufzählung der Anlage ein Doppelpunkt anzufügen.


Schlussformel



Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Im Auftrag Barbara Schäfer