Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (1. OGErzeugerOrgDVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.08.2022 BAnz AT 17.08.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.01.2023 BGBl. I Nr. 7
Geltung ab 18.08.2022
|

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s in Verbindung mit Absatz 2a und mit Absatz 4, Absatz 5 Satz 1 und § 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie des § 13 Absatz 1 Satz 1 und 2 und der §§ 15 und 16, alle in Verbindung mit § 6 Absatz 4, des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746) auch in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed