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§ 5 - THW-Gesetz (THWG)
G. v. 22.01.1990 BGBl. I S. 118; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 8 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
Geltung ab 01.02.1990; FNA: 215-10 Zivilschutz
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Geltung ab 01.02.1990; FNA: 215-10 Zivilschutz
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§ 5 Beirat
1Beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ein Beirat aus Vertretern des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Wirtschaft und der THW-Bundesvereinigung gebildet, der das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in grundsätzlichen Angelegenheiten des Technischen Hilfswerks berät. 2Das Bundesministerium des Innern erläßt eine Geschäftsordnung, die Näheres regelt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes G. v. 15. April 2020 BGBl. I S. 808 m.W.v. 1. Mai 2020
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Frühere Fassungen von § 5 THWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.05.2020 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes vom 15.04.2020 BGBl. I S. 808 |
aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2350 |
aktuell | vor 01.09.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 THWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 THWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
THWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2350
Artikel 1 THW-HelfRGuaÄndG Änderung des THW-Helferrechtsgesetzes
... des Innern durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates." 6. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „Beim ...
Zweites Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes
G. v. 15.04.2020 BGBl. I S. 808
Artikel 1 2. THWGÄndG Änderung des THW-Gesetzes
... Bau und Heimat durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates." 4. In § 5 Satz 1 wird jeweils das Wort „Innern" durch die Wörter „Innern, für Bau und ...
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