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Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (2. BImSchV4ÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 1 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:

 
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