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Zitierungen von § 51 StBAPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBAPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 11 StBAPO (zu § 51 Absatz 1) Studienfächer, Unterrichtsstunden, Mindestunterrichtsstunden für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
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