Tools:
Update via:
Artikel 2 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (ERP-WPGuEWSG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes für 2022
In § 6 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2022 vom 25. März 2022 (BGBl. I S. 571) werden die Wörter „Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2023" durch die Angabe „31. Dezember 2022" ersetzt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15565/a292034.htm