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Artikel 4 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (ERP-WPGuEWSG k.a.Abk.)
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 1 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. November 2022.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15565/a292036.htm