Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Kostenverordnung (WSF-KostVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.11.2022 BGBl. I S. 2063 (Nr. 45); Geltung ab 29.11.2022
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Eingangsformel



Auf Grund des § 19 Absatz 4 und 5 des Stabilisierungsfondsgesetzes vom 17. Oktober 2008, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c und d des Gesetzes vom 28. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1902) geändert worden ist, und in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:



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