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Zitierungen von § 17 IntV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 IntV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IntV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 IntV Zulassung zum Integrationskurs (vom 01.02.2023)
... des individuellen Stundenkontingents im Sprachkurs ohne Erfolg am Sprachtest nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 teilgenommen haben, können zur einmaligen Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des ... kann das Bundesamt auf die Voraussetzung der erfolglosen Teilnahme am Sprachtest nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 vor Erteilung der Zulassung zur Wiederholung ...
§ 8 IntV Datenverarbeitung (vom 01.07.2023)
... (7) Das Bundesamt darf die nach den §§ 5, 5a, 6, 7, 8 und 17 gespeicherten Daten zu Integrationskursteilnehmern verarbeiten und nutzen, soweit dies für ...
§ 9 IntV Kostenbeitrag (vom 01.05.2023)
... Jahren nach der erstmaligen Ausstellung einer Teilnahmeberechtigung die erfolgreiche Teilnahme ( § 17 Absatz 2 ) nachweisen, 50 Prozent des Kostenbeitrags nach Absatz 1 erstatten. Bei ... Teilnahmeberechtigten, die einen Kurs nach § 13 Absatz 1 erfolgreich im Sinne des § 17 Absatz 2 absolviert haben, beträgt die Frist nach Satz 1 drei ...
§ 13 IntV Integrationskurse für spezielle Zielgruppen, Intensivkurs (vom 01.02.2023)
... ist erforderlich, dass das Ergebnis des Einstufungstests die erfolgreiche Teilnahme am Sprachtest ( § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ) innerhalb des Unterrichtsumfangs nach Satz 2 erwarten lässt. (3) Das Bundesamt ...
§ 14 IntV Organisation der Integrationskurse, Ordnungsmäßigkeit der Teilnahme (vom 01.07.2023)
... Kurs anwesend war, dass ein Kurserfolg möglich gewesen wäre und er am Abschlusstest nach § 17 Absatz 1 teilgenommen hat. Die Ausländerbehörde, der Träger der Grundsicherung ...
§ 15 IntV Lehrkräfte und Prüfer (vom 01.02.2023)
... verfügen. (4) Prüfer, die Prüfungen gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 1 abnehmen, müssen Kenntnisse zur Bewertung von Sprachkompetenzen und Unterrichtserfahrung mit ... Prüferlizenz „Deutsch-Test für Zuwanderer" des vom Bundesamt nach § 17 Absatz 1 Satz 5 beauftragten Testinstituts ist. Voraussetzung für den Einsatz als Prüfer ist ...
§ 20a IntV Zulassung von Prüfungsstellen (vom 01.02.2023)
... Für die Durchführung des „Deutsch-Tests für Zuwanderer" nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 sowie des Tests „Leben in Deutschland" nach § 17 Absatz 1 Nummer 2 ist jeweils ... nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 sowie des Tests „Leben in Deutschland" nach § 17 Absatz 1 Nummer 2 ist jeweils eine gesonderte Zulassung erforderlich. Das Bundesamt kann die nach den ...
§ 20b IntV Widerruf und Erlöschen der Zulassung (vom 01.02.2023)
... eine falsche Kurszuweisung erfolgte oder 6. bei der Durchführung der Tests nach § 17 Absatz 1 das vorgeschriebene Verfahren wiederholt nicht eingehalten wurde. Die ...
Zitat in folgenden Normen
Integrationskurstestverordnung (IntTestV)
V. v. 09.04.2013 BGBl. I S. 801
§ 1 IntTestV Anwendungsbereich
... „Deutsch-Test für Zuwanderer" und „Leben in Deutschland" nach § 17 Absatz 1 der ...
§ 4 IntTestV Prüfungsunterlagen
... durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) oder durch das nach § 17 Absatz 1 Satz 5 der Integrationskursverordnung beauftragte Testinstitut zur Verfügung ...
§ 8 IntTestV Ausschluss von der Prüfung
... haben, so wird der Prüfling durch das Bundesamt oder im Fall der Beauftragung nach § 17 Absatz 1 Satz 5 der Integrationskursverordnung durch das beauftragte Testinstitut rückwirkend ...
§ 10 IntTestV Bewertung der Prüfungsergebnisse
... für das Bestehen des „Deutsch-Tests für Zuwanderer" richten sich nach § 17 Absatz 2 der Integrationskursverordnung. Dabei ist die Kompetenzstufe B1 des Gemeinsamen ... B1 erreicht ist. (2) Für das Bestehen des Orientierungskurses nach § 17 Absatz 2 der Integrationskursverordnung müssen im Test „Leben in Deutschland" ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2787
Artikel 1 1. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... Wiederholung des Aufbausprachkurses zugelassen werden, wenn sie in dem Sprachtest nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 nicht erfolgreich waren." 4. § 6 wird wie folgt ... Teilnahmeberechtigung nach § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 die erfolgreiche Teilnahme (§ 17 Abs. 2) nachweisen, 50 Prozent des Kostenbeitrags nach Absatz 1 erstatten." 8. ... dass das Ergebnis des Einstufungstests die erfolgreiche Teilnahme am Sprachtest (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) innerhalb des Unterrichtsumfangs nach Satz 2 erwarten lässt. ... und werden vor dem Punkt ein Komma und die Wörter und er am Abschlusstest nach § 17 Abs. 1 teilnimmt" eingefügt. cc) Folgende Sätze werden ... 1 Nr. 2 ausreichende fachliche Qualifikation und Eignung nachweisen." 14. § 17 wird wie folgt gefasst: § 17 Abschlusstest, Zertifikat Integrationskurs ... nachweisen." 14. § 17 wird wie folgt gefasst: § 17 Abschlusstest, Zertifikat Integrationskurs (1) Der Integrationskurs wird abgeschlossen ... 6. zum Einsatz von lizenzierten Prüfern für die Abnahme der Tests nach § 17 Abs. 1 sowie". c) In Absatz 4 werden nach der Angabe § 13" die ... von Intensivkursen (§ 13 Abs. 2) und als Stelle zur Abnahme der Abschlusstests (§ 17 Abs. 1)" eingefügt. 17. § 20 wird wie folgt geändert: ... von Intensivkursen (§ 13 Abs. 2) sowie die Zulassung zur Abnahme der Tests nach § 17 Abs. 1 Satz 1" eingefügt. e) Der neue Absatz 5 wird wie folgt gefasst: ... der dem jeweiligen Kursinhalt angepasst ist. Bis zur Anwendung der Tests nach § 17 Abs. 1 Satz 1 ist der Integrationskurs erfolgreich absolviert, wenn in der Sprachprüfung zum ... nach § 5 Abs. 4 zur Wiederholung zulassen, wenn sie nicht an dem Abschlusstest nach § 17 Abs. 1 Satz 1 teilgenommen haben." 20. § 23 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 6 AufenthGuaÄndG Änderungen von Verordnungen
... „Daueraufenthalt - EU" ersetzt. 2. In § 17 Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „§ 2 Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter ... ersetzt. 3. In § 20a Absatz 2 Nummer 4 werden die Wörter „§ 17 Absatz 1 Satz 4" durch die Wörter „§ 43 Absatz 4 Satz 2 des ...
Verordnung zum Integrationsgesetz
V. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1950; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.07.2019 BGBl. I S. 1109
Artikel 4 InteV Änderung der Integrationskursverordnung
... angefügt: „(7) Das Bundesamt darf die nach den §§ 5, 6, 7, 8 und 17 gespeicherten Daten zu Integrationskursteilnehmern verarbeiten und nutzen, soweit dies für ... dem Asylbewerberleistungsgesetz" ersetzt. 9. In § 17 Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „§ 5 Absatz 4" durch die Angabe „§ 5 ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
Artikel 1 4. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... des individuellen Stundenkontingents im Sprachkurs ohne Erfolg am Sprachtest nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 teilgenommen haben, können zur einmaligen Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des ... kann das Bundesamt auf die Voraussetzung der erfolglosen Teilnahme am Sprachtest nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 vor Erteilung der Zulassung zur Wiederholung verzichten." ... Jahren nach der erstmaligen Ausstellung einer Teilnahmeberechtigung die erfolgreiche Teilnahme ( § 17 Absatz 2 ) nachweisen, 50 Prozent des Kostenbeitrags nach Absatz 1 erstatten. Bei Teilnahmeberechtigten, die ... Bei Teilnahmeberechtigten, die einen Kurs nach § 13 Absatz 1 erfolgreich im Sinne des § 17 Absatz 2 absolviert haben, beträgt die Frist nach Satz 1 drei Jahre." 7. In § 11 ... Kurs anwesend war, dass ein Kurserfolg möglich gewesen wäre und er am Abschlusstest nach § 17 Absatz 1 teilgenommen hat." 10. § 15 wird wie folgt geändert: a) ... den Integrationskurs können auf Antrag vom Bundesamt zugelassen werden." 13. § 17 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 werden die folgenden Sätze ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 20.02.2012 BGBl. I S. 295; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Artikel 1 2. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung (vom 29.01.2013)
... 4 Absatz 1 Satz 2 zur Wiederholung zulassen, auch wenn sie nicht an dem Abschlusstest nach § 17 Absatz 1 Satz 1 teilgenommen haben." 4. § 7 wird wie folgt geändert: ... fördern. (5) Prüfer, die Prüfungen gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 1 abnehmen, müssen Kenntnisse zur Bewertung von Sprachkompetenzen und ... Prüferlizenz „Deutsch-Test für Zuwanderer" des vom Bundesamt nach § 17 Absatz 1 Satz 5 beauftragten Testinstituts ist. Voraussetzung für den Einsatz als Prüfer ... als Prüfer ist die Zulassung als Lehrkraft nach Absatz 1 oder 2." 13. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ... Für die Durchführung des „Deutsch-Tests für Zuwanderer" nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 sowie des Tests „Leben in Deutschland" nach § 17 Absatz 1 Nummer ... nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 sowie des Tests „Leben in Deutschland" nach § 17 Absatz 1 Nummer 2 ist jeweils eine gesonderte Zulassung erforderlich. Das Bundesamt kann die nach ... und 4. zur Einhaltung der vom Bundesministerium des Innern nach § 17 Absatz 1 Satz 4 geregelten Prüfungs- und Nachweismodalitäten. (3) Die ... falsche Kurszuweisung erfolgte oder 6. bei der Durchführung der Tests nach § 17 Absatz 1 das vorgeschriebene Verfahren wiederholt nicht eingehalten wurde. Im ...
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