interne Verweise§ 18 IntV Kursträger (vom 25.06.2017) ... für einen Standort oder für mehrere Standorte beantragt wird. Die Angaben nach § 19 sind für jeden Standort zu machen. Die Zulassung als Träger von ...
§ 20 IntV Prüfung und Entscheidung des Bundesamtes (vom 01.02.2023) ... Bei der Entscheidung über die Erteilung der Zulassung und ihre Dauer sind die nach § 19 gemachten Angaben und die Erfahrungen mit der bisherigen Kooperation des Trägers mit dem ... nach Absatz 2 gleichwertig ist, kann das Bundesamt von den Anforderungen an die Zulassung nach § 19 absehen. Bei Wiederholungsanträgen kann das Bundesamt ein vereinfachtes Verfahren ...
§ 20a IntV Zulassung von Prüfungsstellen (vom 07.12.2024) ... eine gesonderte Zulassung erforderlich. Das Bundesamt kann die nach den §§ 18 bis 20 zur Durchführung von Integrationskursen zugelassenen Kursträger als ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2787
Artikel 1 1. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung ... angefügt: § 13 Abs. 3 gilt entsprechend." 16. § 19 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird im Teilsatz vor dem Doppelpunkt das ... (3) Das Bundesamt kann von den Anforderungen an den Zulassungsantrag nach § 19 absehen, wenn der Träger eine Zertifizierung innerhalb der letzten drei Jahre vor ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 03.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 393
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 20.02.2012 BGBl. I S. 295; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Artikel 1 2. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung (vom 29.01.2013) ... oder Online-Kursen (§ 14 Absatz 3) ist gesondert zu beantragen." 15. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Anforderungen an den Zulassungsantrag ... zu beantragen." 15. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Anforderungen an den Zulassungsantrag (1) Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und ... Bei der Entscheidung über die Erteilung der Zulassung und ihre Dauer sind die nach § 19 gemachten Angaben und die Erfahrungen mit der bisherigen Kooperation des Trägers mit dem ... Absatz 2 gleichwertig ist, kann das Bundesamt von den Anforderungen an die Zulassung nach § 19 absehen. Bei Wiederholungsanträgen kann das Bundesamt ein vereinfachtes Verfahren ... ist jeweils eine gesonderte Zulassung erforderlich. Das Bundesamt kann die nach den §§ 18 bis 20 zur Durchführung von Integrationskursen zugelassenen Kursträger als ...
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