interne Verweise§ 9 IntV Kostenbeitrag (vom 01.05.2023) ... der Anmeldung zum Integrationskurs nach § 7 Absatz 1 geltenden Kostenerstattungssatzes nach § 20 Absatz 6 beträgt. Zur Zahlung ist nach § 43 Abs. 3 Satz 4 des Aufenthaltsgesetzes auch ... nach Absatz 1 werden bei der Abrechnung des Kostenerstattungssatzes nach § 20 Absatz 6 durch das Bundesamt in Abzug gebracht. (4) Teilnahmeberechtigte, die einen Kurs ...
§ 20a IntV Zulassung von Prüfungsstellen (vom 07.12.2024) ... gesonderte Zulassung erforderlich. Das Bundesamt kann die nach den §§ 18 bis 20 zur Durchführung von Integrationskursen zugelassenen Kursträger als Prüfungsstellen ... (4) Die Zulassung wird für längstens fünf Jahre erteilt. § 20 Absatz 5 und 6 gilt entsprechend. (5) Das Bundesamt kann private oder öffentliche Stellen mit ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2787
Artikel 1 1. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung ... Die Tests nach Satz 1 werden bei den hierfür zugelassenen Stellen (§ 20 Abs. 4) abgelegt. (2) Die Teilnahme am Integrationskurs ist erfolgreich im Sinne von ... zur Abnahme der Abschlusstests (§ 17 Abs. 1)" eingefügt. 17. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ...
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
V. v. 24.10.2015 BGBl. I S. 1789
Verordnung zum Integrationsgesetz
V. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1950; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.07.2019 BGBl. I S. 1109
Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
Artikel 1 4. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung ... Kostenbeiträge nach Absatz 1 werden bei der Abrechnung des Kostenerstattungssatzes nach § 20 Absatz 6 durch das Bundesamt in Abzug gebracht." d) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: ... Handelsregister, die durch Vorlage eines Registerauszugs nachzuweisen ist." 15. § 20 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 20.02.2012 BGBl. I S. 295; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Artikel 1 2. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung (vom 29.01.2013) ... Antrag ist das vom Bundesamt festgelegte Antragsformular zu verwenden." 16. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Prüfung und Entscheidung des ... zu verwenden." 16. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Prüfung und Entscheidung des Bundesamtes (1) Das Bundesamt entscheidet über ... genügende Kostenerstattungssätze fest." 17. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: „§ 20a Zulassung von ... eine gesonderte Zulassung erforderlich. Das Bundesamt kann die nach den §§ 18 bis 20 zur Durchführung von Integrationskursen zugelassenen Kursträger als Prüfungsstellen ... (4) Die Zulassung wird für längstens fünf Jahre erteilt. § 20 Absatz 5 und 6 gilt entsprechend. (5) Für die Durchführung des ...
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