Änderung Anlage 3 GAPKondV vom 17.12.2022

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Anlage 3 GAPKondV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2022 geltenden Fassung
Anlage 3 GAPKondV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 09.12.2022 BGBl. I S. 2273
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 3 (zu § 16) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser


Wassererosionsgefährdungsklasse1


Berechnungsfaktor Erosionsgefährdung/
Wassererosionsgefährdungsklasse | K * S * R2 | K * S * R * L3

KWasser1 | 15 - < 27,5 | 30 - < 55

KWasser2 | ≥ 27,5 | ≥ 55

(Text alte Fassung)


1 Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wasser in Anlehnung an DIN 19708 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., August 2017). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.

2 Der Regenerosivitätsfaktor R (R-Faktor) ist verpflichtend zu verwenden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.2 bzw. Tabelle C.1 gebietsspezifisch zu ermitteln und anzuwenden. Soweit vorhanden sind regionale Niederschlagsdaten, z. B. radarbasierte Niederschlagsdaten, zur Berechnung des R-Faktors zu verwenden.

(Text neue Fassung)


1 Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wasser in Anlehnung an DIN 19708 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V.). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.

2 Der Regenerosivitätsfaktor R (R-Faktor) ist verpflichtend zu verwenden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.2 bzw. Tabelle C.1 gebietsspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.

3 Der Hanglängenfaktor L ist optional zu verwenden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.5 standortspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.



 (keine frühere Fassung vorhanden)



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