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Zitierungen von § 20 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 VereinsGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VereinsGDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 21 VereinsGDV Anmelde- und Auskunftspflicht ausländischer Vereine
... organisatorische Einrichtungen gründen oder unterhalten, gelten die §§ 19, 20 entsprechend. Die Anmelde- und Auskunftspflicht obliegt auch den Personen, die diese ...
§ 22 VereinsGDV Mitteilung an das Bundesverwaltungsamt
... zuständigen Behörden teilen die Angaben, die sie auf Grund der §§ 19 bis 21 erhalten, dem Bundesverwaltungsamt ...
§ 23 VereinsGDV Zuwiderhandlungen gegen Anmelde- und Auskunftspflichten
... 21 des Vereinsgesetzes handelt, wer den Anmelde- oder Auskunftspflichten nach den §§ 19 bis 21 ...
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