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Änderung § 1 Haushaltsgesetz 2023 vom 01.01.2023
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§ 1 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung | § 1 n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2023 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 407 |
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(Textabschnitt unverändert) § 1 Feststellung des Haushaltsplans | |
(Text alte Fassung) (1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 476.290.763.000 Euro festgestellt. | (Text neue Fassung) (1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 461.211.782.000 Euro festgestellt. |
(2) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 2 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens 'Digitale Infrastruktur' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 4.778.432.000 Euro festgestellt. | |
(3) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 6 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens 'Aufbauhilfe 2021' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 12.409.260.000 Euro festgestellt. | (3) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 6 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens 'Aufbauhilfe 2021' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 1.599.687.000 Euro festgestellt. |
(4) Der dem Kapitel 1405 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens 'Bundeswehr' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 8.409.017.000 Euro festgestellt. | |
(5) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens 'Klima- und Transformationsfonds' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 100.768.705.000 Euro festgestellt. (6) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 7 beigefügte Wirtschaftsplan zum Teil 3 des Sondervermögens 'Wirtschaftsstabilisierungsfonds' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 164.874.373.000 Euro festgestellt. | (5) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens 'Klima- und Transformationsfonds' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 40.768.705.000 Euro festgestellt. (6) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 7 beigefügte Wirtschaftsplan zum Teil 3 des Sondervermögens 'Wirtschaftsstabilisierungsfonds' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 43.200.000.000 Euro festgestellt. |
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