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Änderung § 1 Haushaltsgesetz 2023 vom 01.01.2023

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§ 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung
§ 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 407
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Feststellung des Haushaltsplans


(Text alte Fassung) nächste Änderung

(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 476.290.763.000 Euro festgestellt.

(Text neue Fassung)

(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 461.211.782.000 Euro festgestellt.

(2) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 2 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens 'Digitale Infrastruktur' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 4.778.432.000 Euro festgestellt.

vorherige Änderung nächste Änderung

(3) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 6 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens 'Aufbauhilfe 2021' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 12.409.260.000 Euro festgestellt.



(3) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 6 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens 'Aufbauhilfe 2021' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 1.599.687.000 Euro festgestellt.

(4) Der dem Kapitel 1405 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens 'Bundeswehr' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 8.409.017.000 Euro festgestellt.

vorherige Änderung

(5) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens 'Klima- und Transformationsfonds' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 100.768.705.000 Euro festgestellt.

(6) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 7 beigefügte Wirtschaftsplan zum Teil 3 des Sondervermögens 'Wirtschaftsstabilisierungsfonds' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 164.874.373.000 Euro festgestellt.



(5) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens 'Klima- und Transformationsfonds' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 40.768.705.000 Euro festgestellt.

(6) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 7 beigefügte Wirtschaftsplan zum Teil 3 des Sondervermögens 'Wirtschaftsstabilisierungsfonds' wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 43.200.000.000 Euro festgestellt.