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Zitierungen von § 46 StromPBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 StromPBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StromPBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 25 EWPBG Aufbewahrungs- und Berichtspflichten sowie Aufsicht der Prüfbehörde und Verfahren (vom 03.08.2023)
... Die Berichtspflicht der Prüfbehörde nach § 46 Absatz 2 Satz 1 des Strompreisbremsegesetzes ist für Entlastungen nach diesem Gesetz entsprechend anzuwenden. (2) Die ... (4) Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Prüfbehörde nach diesem Gesetz gilt § 46 Absatz 4 des Strompreisbremsegesetzes ...
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