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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BäderMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BäderMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BäderMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (vom 17.12.2019)
... erworben wurden, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu ...
§ 8 BäderMeistPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten. (2) Die Prüfungsteile nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 sind gesondert zu bewerten. (3) Für jeden Prüfungsteil ist als ...
§ 9 BäderMeistPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind: 1. in den Prüfungsteilen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 , 2. im Prüfungsfach „Management und Führungsaufgaben",  ... wurde sowie 2. die zusammengefassten Bewertungen für die Prüfungsteile nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 . (3) Den Bewertungen der Prüfungsteile nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und ... nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3. (3) Den Bewertungen der Prüfungsteile nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und der Prüfungsfächer ist nach Anlage 1 die jeweilige Note als Dezimalzahl ... der Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern in den Prüfungsteilen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 zu berechnen. Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. ...
Anlage 2 BäderMeistPrV (zu § 10) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... A sowie zusätzlich: 1. Benennung, Bewertung und Note der Prüfungsteile nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 , 2. Benennung, Bewertung und Note der Prüfungsfächer nach § 8 Absatz ... des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 3 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 11 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe
... 2001 (BGBl. I S. 434) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung ... wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung (1) Die Qualifikation zum Geprüften ... Eignung Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 3 Absatz 3 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch ...
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