Die Anlage zur
Wohngeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2722), die zuletzt durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Tabelle „Land: Baden-Württemberg" wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
-
-
- eingefügt.
- b)
- Nach der Angabe
„Edingen-Neckarhausen | III"
|
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Eggenstein-Leopoldshafen | IV"
|
-
-
- eingefügt.
- c)
- Nach der Angabe
„Ehingen (Donau), Stadt | III"
|
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Eislingen/Fils, Stadt | IV"
|
-
-
- eingefügt.
- d)
- Nach der Angabe
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
-
-
- eingefügt.
- e)
- Nach der Angabe
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Heidenheim an der Brenz, Stadt | IV"
|
-
-
- eingefügt.
- f)
- Nach der Angabe
„Lauda-Königshofen, Stadt | I"
|
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
„Lauffen am Neckar, Stadt | IV"
|
-
-
- eingefügt.
- g)
- Nach der Angabe
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
-
-
- eingefügt.
- h)
- Nach der Angabe
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
-
-
- eingefügt.
- i)
- Nach der Angabe
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
-
-
- eingefügt.
- j)
- Nach der Angabe
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
-
-
- eingefügt.
- k)
- Nach der Angabe
„Titisee-Neustadt, Stadt | II"
|
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
-
-
- eingefügt.
- l)
- Nach der Angabe
„Tübingen, Universitätsstadt | VII"
|
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
-
-
- eingefügt.
- m)
- Nach der Angabe
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
-
-
- eingefügt.
- n)
- Nach der Angabe
„Wangen im Allgäu, Stadt | III"
|
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
-
-
- eingefügt.
- o)
- Nach der Angabe
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
-
-
- eingefügt.
- 2.
- Die Tabelle „Land: Nordrhein-Westfalen" wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
-
-
- eingefügt.
- b)
- Nach der Angabe
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
-
-
- eingefügt.
- c)
- Nach der Angabe
-
-
- wird eine Zeile mit der Angabe
-
-
- eingefügt.
- d)
- Nach der Angabe
-
-
- wird die Angabe
-
-
- gestrichen.
Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes
V. v. 21.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 314