Tools:
Update via:
I. - Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes (BBiGZustAnO k.a.Abk.)
I.
Nach § 73 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) sowie § 1 Absatz 3 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 200-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, bestimme ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat das Bundesverwaltungsamt zur zuständigen Stelle für meinen Geschäftsbereich.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15843/a297822.htm