Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und der Versorgungsmedizin-Verordnung (WMVOuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 227 Absatz 2 Satz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) und

-
des § 30 Absatz 16 des Bundesversorgungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe e und f des Gesetzes vom 20. Juni 2011 (BGBl. I S. 1114) geändert worden ist,

verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung:



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