Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr kann den Wortlaut der
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und der
Gefahrgut-Ausnahmeverordnung in der vom 5. Juli 2023 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
B. v. 18.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 227