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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (VerkStatGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. August 2023 SanktRÜG Artikel 4, Artikel 5
Das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 203) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Artikel 4 Nummer 2 wird Artikel 316o wie folgt gefasst:
„Artikel 316o Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt(1) Für die Vollstreckung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen nach § 63 oder § 64 des Strafgesetzbuches gilt § 67 des Strafgesetzbuches in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung. Artikel 313 Absatz 2 gilt entsprechend.(2) Für die Vollstreckung von vor dem 1. Februar 2024 rechtskräftig verhängten Geldstrafen gelten § 43 des Strafgesetzbuches und § 11 des Wehrstrafgesetzes jeweils in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung. Artikel 313 Absatz 2 gilt entsprechend." - 2.
- Artikel 5 wird wie folgt gefasst:
„Artikel 5 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Oktober 2023 in Kraft.(2) Artikel 1 Nummer 3 sowie die Artikel 3 und 4 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 treten am 1. Februar 2024 in Kraft."
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 VerkStatGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerkStatGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 13 CanG Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
... 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 203) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 218 ), wird folgender Artikel 316p eingefügt: „Artikel 316p Noch nicht ...
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