Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (VerkStatGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Artikel 1 Nummer 1, 4 und 5 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. August 2023.

Anzeige